Die Tagung widmet sich der Betrachtung ganz »normaler« staatlicher Organe in der NS-Zeit. Damit soll ein wichtiger Aspekt totalitärer Herrschaft herausgearbeitet werden, der bei der Arbeit von Gedenk- und Erinnerungsinitiativen zugunsten der offenkundigen und empörenden Gewalt- und Terrorausübung der NS-Herrschaftsapparate oft zu kurz kommt.
Neben der Willkür und Regellosigkeit des »SS-Staates« (E. Kogon) zementierten Gesetz und Ordnung den Totalitätsanspruch des Staates gegenüber den Volksgenossinnen und Volksgenossen als Untertanen und den rassisch und politisch definierten Volksfremden als Geiseln staatlich-regulärer Gewalt. Die NS-Ideologie und der Wille des Führers wurden gesetzesgleich von Staatsdienern umgesetzt.
Als »Behemoth« charakterisierte Franz Neumann das organisierte und zugleich chaotische Handeln der NS-Herrschaftsorgane. In vielfältiger Form beteiligten sich Staatsapparate an der Herstellung der kriegsbereiten NS-Volksgemeinschaft.
Wir stellen etwas ältere und ganz neue Forschungen unserer Vortragenden vor und wollen mit dieser Tagung deren Ergebnisse in das Blickfeld von geschichts- und erinnerungspolitisch engagierten Bürgerinnen und Bürgern tragen.
Zudem: Ein hohes Maß an Kontinuität des Personals sowie verwaltungs- und rechtspraktischen Handelns in den deutschen Justiz- und Verwaltungsorganen von Weimar über die NS-Zeit bis in die junge Bundesrepublik zeugt von einer ungebrochenen Tradition eines Rechtsdenkens und Staatshandelns in Deutschland, das nur mühsam im Prozess der Demokratisierung der republikanischen Gesellschaft aufgebrochen werden konnte.
Das genaue Programm entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungsfaltblatt.