Netzwerk-Tagung am 23./24.09.2016 »Ganz norma­les Amts­wal­ten: Zum Handeln staat­li­cher Organe im Natio­nal­so­zia­lis­mus«

Die wissen­schaft­li­che Tagung des Netz­werk Erin­ne­rung und Zukunft in der Region Hanno­ver e. V. am 23./24.09.2016 widmet sich der Betrach­tung ganz »norma­ler« staat­li­cher Organe in der NS-Zeit. Damit soll ein wich­ti­ger Aspekt tota­li­tä­rer Herr­schaft heraus­ge­ar­bei­tet werden, der bei der Arbeit von Gedenk- und Erin­ne­rungs­in­itia­ti­ven zuguns­ten der offen­kun­di­gen und empö­ren­den Gewalt- und Terro­r­aus­übung der NS-Herrschaftsapparate oft zu kurz kommt.

Die Tagung widmet sich der Betrach­tung ganz »norma­ler« staat­li­cher Organe in der NS-Zeit. Damit soll ein wich­ti­ger Aspekt tota­li­tä­rer Herr­schaft heraus­ge­ar­bei­tet werden, der bei der Arbeit von Gedenk- und Erin­ne­rungs­in­itia­ti­ven zuguns­ten der offen­kun­di­gen und empö­ren­den Gewalt- und Terro­r­aus­übung der NS-Herrschaftsapparate oft zu kurz kommt.

Neben der Will­kür und Regel­lo­sig­keit des »SS-Staates« (E. Kogon) zemen­tier­ten Gesetz und Ordnung den Tota­li­täts­an­spruch des Staa­tes gegen­über den Volks­ge­nos­sin­nen und Volks­ge­nos­sen als Unter­ta­nen und den rassisch und poli­tisch defi­nier­ten Volks­frem­den als Geiseln staatlich-regulärer Gewalt. Die NS-Ideologie und der Wille des Führers wurden geset­zes­gleich von Staats­die­nern umge­setzt.

Als »Behe­moth« charak­te­ri­sierte Franz Neumann das orga­ni­sierte und zugleich chao­ti­sche Handeln der NS-Herrschaftsorgane. In viel­fäl­ti­ger Form betei­lig­ten sich Staats­ap­pa­rate an der Herstel­lung der kriegs­be­rei­ten NS-Volksgemeinschaft.

Wir stel­len etwas ältere und ganz neue Forschun­gen unse­rer Vortra­gen­den vor und wollen mit dieser Tagung deren Ergeb­nisse in das Blick­feld von geschichts- und erin­ne­rungs­po­li­tisch enga­gier­ten Bürge­rin­nen und Bürgern tragen.

Zudem: Ein hohes Maß an Konti­nui­tät des Perso­nals sowie verwaltungs- und rechts­prak­ti­schen Handelns in den deut­schen Justiz- und Verwal­tungs­or­ga­nen von Weimar über die NS-Zeit bis in die junge Bundes­re­pu­blik zeugt von einer unge­bro­che­nen Tradi­tion eines Rechts­den­kens und Staats­han­delns in Deutsch­land, das nur mühsam im Prozess der Demo­kra­ti­sie­rung der repu­bli­ka­ni­schen Gesell­schaft aufge­bro­chen werden konnte.

Das genaue Programm entneh­men Sie bitte dem Veran­stal­tungs­falt­blatt.